FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ steht für Häufig gestellte Fragen. Hier finden Sie schnelle Antworten zu gängigen Anliegen. Sprechen Sie uns gerne vor Ort an oder rufen Sie uns an, falls Sie weitere Fragen haben!

  • Sie benötigen ein gültiges, persönliches Ausweisdokument, z.B. Ihren Personalausweis.
  • Für das Führen des Mietfahrzeugs, wird von Ihnen eine geeignete und gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) benötigt.
  • Für die Zahlungsabwicklung (Vorauszahlung des Mietpreises und Kaution) benötigen Sie Bargeld oder eine EC-Karte oder eine Kreditkarte.
  • Bei Firmenkunden benötigen wir grds. eine schriftliche Bestellung (E-Mail, Online-Reservierung).
  • Wichtig: Die genannten Dokumente / Zahlungsmittel werden bei der Anmietung benötigt.

Nein. Sie brauchen keine aber sie können eine benutzen (VISA, MAESTRO, 2% Kreditkarteneinsatz fällig).

Bei bestimmten Mietobjekten und/oder Fahrtzielen (Inland/Ausland) erheben wir eine Kaution.

  • Diese wird sofort bei der Abholung des Mietobjekts fällig und nach Rückgabe zurückerstattet (bar/per Rückerstattung auf Ihr Bankkonto).
  • Im Falle, dass das Mietobjekt Schäden aufweist, welche nicht im Rahmen einer normalen Abnutzung/Fahrzeugeinsatzes entstanden sind, kann die Kaution nicht bzw. nicht in voller Höhe rückerstattet werden.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Nein. Wir benötigen allerdings einige wenige Infos, um den Vorgang zuordnen und eine Rechnung ausstellen zu können:

  • Vorname / Firmenname
  • Nachname / Ansprechpartner
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Alle Maßangaben beziehen sich auf die Innenmaße eines Mietobjekts.

  • Die Außenmaße sind dem Fahrzeugschein zu entnehmen.
  • Die Gewichtsangaben beziehen sich stets auf das zulässige Gesamtgewicht (zGG) sowie die vorhandene Nutzlast (NL).
  • Anhand dieser Daten kann das Eigengewicht wie folgt errechnet werden:
    • Eigengewicht = zGG - NL.

Unsere Fahrzeuge/Anhänger sind wassergeschützt, aber nicht wasserdicht. Das bedeutet, dass trotz Abdichtung geringe Mengen Wasser über die Tür und eventuelle andere Öffnungen eindringen können. Es ist ratsam, wasserempfindliche Ware in geeigneten Behältern oder Verpackungen zu transportieren, um mögliche Schäden zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass bei nicht ordnungsgemäßem Verpacken keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Informationen nur allgemeine Richtlinien sind und sich auf einen spezifischen Kontext beziehen können. Für detailliertere Informationen oder spezielle Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an den Fahrzeughersteller zu wenden.

Stellen Sie das verschlossene Mietfahrzeug / den Anhänger auf unserem Gelände ab. Den Schlüssel und die Mappe mit den Fahrzeugpapieren werfen Sie anschließend in unseren überwachten Nachttresor (Briefkasten) ein. Dieser befindet sich an der Gebäudeseite der Werkstatthalle und ist entsprechend beschriftet.

Ja, Sie haben die Möglichkeit, einen Transporter/Anhänger von Samstag bis Sonntag zu mieten. Die Rückgabe des Fahrzeugs ist am Sonntag möglich und erfolgt über unseren überwachten Nachttresor (Briefkasten). Alle weiteren Details können Sie bei der Abholung direkt vor Ort mit unserer/unserem Kollegin/Kollegen klären. Der gesamte Vorgang ist unkompliziert und sollte schnell und reibungslos erledigt sein.

Nein, grundsätzlich nicht.

Es kann aber vorkommen, dass die Fahrzeuge/Anhänger bei der Rückgabe über das normale Maß hinaus verschmutzt sind und wir diese separat reinigen müssen, damit der nachfolgende Kunde ein Fahrzeug / einen Anhänger erhält, dessen Reinigungsgrad für ihn akzeptabel ist.

Die Reinigung von stark verschmutzten Fahrzeugen/Anhängern ist für uns grundsätzlich kein Problem, allerdings müssen wir Ihnen in diesem Fall die Reinigungskosten in Rechnung stellen. Dies geschieht immer in Absprache mit Ihnen.

Folgende technische Voraussetzungen für die Zugkombination müssen Ihrerseits erfüllt sein, damit Sie einen Anhänger (z.B. A2) mit einer Zulassung von 100 km/h führen dürfen:

  • Ihr Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein,
  • es darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse (zul. Gesamtgewicht) zugelassen sein.
  • Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist dabei vorgeschrieben:
  • Beispiel:
    • Leermasse des Zugfahrzeuges => 1.500 kg x Faktor 1,1 = zul. Gesamtmasse des Anhängers von 1.650 kg ( maximal aber die zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges )
  • Sollten die vorstehenden Vorgaben nicht erfüllt sein, gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Anhänger von 80 km/h.

Durch uns bereits erfüllte technische Voraussetzungen:

  • Der Anhänger ist für 100 km/h zugelassen.
  • Der Anhänger ist gebremst (ohne hydraulische Stoßdämpfer).
  • Die Reifen des Anhängers sind für eine max. Geschwindigkeit von 120 km/h zugelassen (Geschwindigkeitsindex: L) und haben keinen Zuschlag zum Lastindex.
  • Die Reifen des Anhängers sind nicht älter als 6 Jahre.
  • Der Anhänger verfügt über eine amtliche 100km/h-Plakette.

Ja, wir bieten Ihnen im Rahmen einer Vermietung kostenpflichtig für die gesamte Mietdauer Spanngurte an:

  • Ein Satz = 3 Spanngurte für 5,00 Euro inkl. MwSt. zuzüglich 50,- EUR Kaution
  • Außerdem haben Sie die Möglichkeit diese bei uns käuflich zu erwerben.

Ja, gegen eine Kaution von 20,00 EUR erhalten Sie von uns bei jeder Anmietung die notwendigen Verbindungsstecker.

  • Etwaige Mietkosten fallen dabei nicht an. Bitte beachten Sie, dass beim Verlust des Adapters Kosten im Wert eines neuen Adapters von uns erhoben werden.

  • Eine (digitale) Fahrerkarte ist ein Speicherchip zum Aufzeichnen von Fahr- und Arbeitsdaten zur Kontrolle des Fahrpersonals (digitaler Tätigkeitsnachweis).
  • Seit dem 1. Mai 2006 besteht die Pflicht zur Mitführung von digitalen Tätigkeitsnachweisen.
  • Das bedeutet: Alle neuen Fahrzeuge, welche über ein Tätigkeitsnachweisgerät verfügen müssen, werden heutzutage mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet.

Weitere Informationen zur Fahrerkarte finden Sie unter: Wikipedia - Die freie Enzyklopädie

  • Ein QR-Code® ist ein Code, der Informationen wie z.B. Telefonnummern, Internetadressen enthält.
  • Er kann mittels eines Smartphones und der entsprechenden Software (sog. QR Code Reader/Scanner App) gelesen werden.
  • Die ausgelesenen Informationen, wie z.B. eine Rufnummer können schneller - ohne langwieriges Abtippen - verwendet werden.
  • Wir verwenden auf usneren Webseiten einen QR-Code als eine Visitenkarte.
  • Bei der Nutzung unseres QR-Codes entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Unser QR-Code enthält die folgenden Informationen über uns:
    • Firmenname
    • Firmenanschrift
    • Rufnummern
    • Internetadresse
    • Geschäftszeiten

Wichtig: Sie werden nicht automatisch auf unsere Webseite weitergeleitet, wenn Sie unseren QR-Code nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter: Wikipedia - Die freie Enzyklopädie